Pflanzenschutzmittel – Anordnung des Ruhens für Anwendung von Aktuan in Weinrebe
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 10. Januar 2023 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Aktuan hinsichtlich einer Anwendung (Anwendungsnummer 033317-00/00-002) in Weinreben angeordnet.
Das Pflanzenschutzmittel darf deshalb bis auf Weiteres in Weinreben nur so angewendet werden, wie in den Anwendungsnummern 033317-00/00-003 und -004 zugelassen. Im Unterschied zu der jetzt ruhenden Anwendungsnummer -002 sind dort weniger Anwendungen des Mittels in der Kultur zugelassen. Die Anwendung des Mittels in Hopfen bleibt von der Entscheidung unberührt.
Begründung: Gemäß Verordnung (EU) 2022/1363 gilt ab dem 25. Februar 2023 der neue Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg für Cymoxanil in Trauben (von 0,3 mg/kg abgesenkt). Der neue Rückstandshöchstgehalt ist bei der Anwendung von Aktuan in Weinreben in der Anwendung -002 nicht einhaltbar.