Pflanzenschutzmittel – Anordnung des Ruhens und Teilrücknahme der Zulassung des Pflanzenschutzmittels PROFESSIONAL hin-sichtlich einzelner Anwendungen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 13. April 2023 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels PROFESSIONAL (Zulassungsnummer 00A424-00/01) mit dem Wirkstoff Prosulfocarb hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen antragsgemäß angeordnet.
Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 00A424-00/01-001 |
Speisezwiebel | 00A424-00/01-002 | |
Bleichsellerie | 00A424-00/01-003 | |
Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie | 00A424-00/01-004 | |
Knollensellerie | 00A424-00/01-006 | |
Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze | 00A424-00/01-008 | |
Schwarzwurzel, Meerrettich | 00A424-00/01-009 |
Achtung: Zusätzlich wird die Erweiterung der Zulassung des o. g. Pflanzenschutzmittels um die Anwendung 00A424-00/01-005 (einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbohne) zurückgenommen.
Die Anordnung des Ruhens sowie die Teilrücknahme der Zulassung gelten mit sofortiger Wirkung. Damit darf das Pflanzenschutzmittel PROFESSIONAL seit dem 13. April 2023 in den genannten Anwendungen nicht mehr angewendet werden. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von den Entscheidungen nicht betroffen.