Pflanzenschutzmittel – Anpassungen und Änderungen von Zulassungen
Zugelassene Pflanzenschutzmittel und ordnungsgemäße Aufbewahrung; Foto G. Münkel, LWA Sinsheim -2022
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nachfolgende Anpassungen und Änderungen übermittelt:
- Die Kartoffelbeize Moncut (Wirkstoff: Flutolanil) hat, zusätzlich zu der Anwendung im Lager (vor dem Legen), wieder die Zulassung zur Beizung beim Legen an der Pflanzmaschine erhalten.
- Die Zulassung der Spezialbeize gegen Schwarzbeinigkeit Latitude XL (Wirkstoff: Silthiofam) wurde bis zum 30.06.2034 verlängert. Die Anwendungsbestimmung NH681-3 ist entfallen.
- Ironmax Pro (Wirkstoff: Eisen-III-phosphat) hat eine Zulassungsverlängerung bis zum 31.12.2031 erhalten. Die Anwendungsgebiete wurden um Ackerbaukulturen und Gemüsekulturen sowie Hopfen erweitert.
- SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) hat eine Zulassung gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) und Westliche Maiswurzelbohrer in Mais erhalten. Das Granulat kann mit 15 kg/ha als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung gestreut werden und ist voraussichtlich ab Mitte März lieferbar.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.