Pflanzenschutzmittel – Artikel 51 der EG-Verordnung ermöglicht Zulassungserweiterung bei Teppeki
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 13.09.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Präparat Teppeki mit dem Wirkstoff Flonicamid eine Zulassungserweiterung ausgesprochen. Die Zulassungerweiterung ist um folgende Anwendungsgebiet bzw. Anwendung gegen Blattläuse in Aprikose und Pfirsich erfolgt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Die Anwendung von Teppeki darf im Freiland-Obstbau der o.g. Kulturen erfolgen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Entwicklungsbereich von BBCH 11 bis BBCH 71. Das mittel darf gegen Blattläuse in Aprikose und Pfirsich gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Dabei muss der zeitliche Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 21 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 70 g/ha und je m Kronenhöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe in 200 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe. Bei der Wartezeit muss differenziert werden. In Pfirsich gelten 14 Tage, in Aprikose wurden 21 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.