Pflanzenschutzmittel – Einordnung "Winterung" und "Sommerung" im Kontext der Zulassung
Wichtige Information des LTZ Augustenberg vom 10.08.2017
In Abstimmung mit dem Bundessortenamt (BSA) ist für die Einordnung einer Kultur im Kontext der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Aussaattermin entscheidend, ob eine Sorte als Sommerung oder Winterung zu betrachten ist, nicht die beschreibenden Sortenlisten des BSA.
Ausgehend von dieser Einordnung des BSA ist beispielsweise im Herbst gedrillte Gerste demnach als Wintergerste zu betrachten. Daher sind ausschließlich die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit entsprechender Zulassung für die Anwendung in Wintergerste zulässig!
Achtung: Das Risiko von Auswinterungsschäden und ggf. verminderter Pflanzenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln ist nicht auszuschließen und von betrieblicher Seite zu tragen.