Pflanzenschutzmittel – Einsatz in Porree nicht mehr zulässig!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.03.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2021 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Minecto One hinsichtlich der Anwendungen in Porree angeordnet.
Achtung: Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig.
Hinweis: Die anderen Anwendungen des Mittels sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Gemäß Verordnung (EU) 2018/832 gilt ab dem 1. Juli 2021 ein neuer Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg für Cyantraniliprol in Porree. Damit wird der Rückstandshöchstgehalt von ursprünglich 0,6 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze abgesenkt. Dieser Rückstandshöchstgehalt ist bei der Anwendung von Minecto One in Porree nicht einhaltbar. Die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes ist nicht gewährleistet.