Pflanzenschutzmittel – Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 10.01.2022
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzfachreferent vom Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart, informiert heute über die Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51.
In diesem Zusammenhang hat Promanal Agro bzw. Promanal HP (Wirkstoff: Parafinöl) folgende neue Anwendungsgebiete erhalten: Gegen Schildläuse in
- Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) im Freiland und im Gewächshaus mit 24 Liter/ha in 1.000 Liter Wasser/ha. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.
- Kern- und Steinobst im Freiland mit 10 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 20m, 90% - 5m (NW607-1).
- Ziergehölze im Freiland und im Gewächshaus mit 24 Liter/ha in 1.200 Liter Wasser/ha. Die Konzentration der Spritzbrühe darf maximal 2% betragen. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: Pflanzenhöhe über 50 cm: reduzierte Abstände: 50 % - 5m, 75% *, 90% * (NW605-1).
Achtung: Es ist jeweils maximal eine Anwendung erlaubt. Die Wartezeit wurde in den genannten Kulturen jeweils mit „F“ eingestuft. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.