Pflanzenschutzmittel – Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.04.2023
Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) hat folgende zusätzliche Anwendungen erhalten:
- Gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Eulenarten und Erdbeerblütenstecher in Erdbeere im Gewächshaus in Hydrokultur. Das Mittel kann bei Befallsbeginn mit 0,375 l/ha in mindestens 2000 l Wasser/ha getropft werden (Reihenbehandlung). Maximal vier Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tage. Wartezeit: 1 Tag.
- Gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten und Eulenarten in Busch- und Stangenbohne im Gewächshaus in Hydrokultur oder Kulturgefäßen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn mit 0,5 l/ha in mindestens 2000 l Wasser/ha getropft werden (Reihenbehandlung). Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tage. Wartezeit: 1 Tag.
- Gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten und Eulenarten in Gurke, Zucchini, Melone und Wassermelone im Gewächshaus in Hydrokultur oder Kulturgefäßen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn mit 0,5 l/ha in mindestens 2000 l Wasser/ha getropft werden (Reihenbehandlung). Maximal vier Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tage. Wartezeit: 1 Tag.
- Gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten und Tomatenminiermotte in Aubergine, Tomate und Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) im Gewächshaus in Hydrokultur oder Kulturgefäßen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn mit 0,5 l/ha in mindestens 2000 l Wasser/ha getropft werden (Reihenbehandlung). Maximal vier Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tage. Wartezeit: 1 Tag.
Achtung: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen (NZ113). Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden (NW820). Bienen werden aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels nicht gefährdet (B3).