Pflanzenschutzmittel – Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51für die Anwendung in Erdbeere und Tabak
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.01.2020
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, teilt mit, dass das Produkt Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) folgende weitere Anwendungsgebiete vom BVL erhalten hat:
- Das Mittel darf ab sofort zur Abtötung von Ausläufern in Erdbeere im Freiland mit 16 Liter/ha in 160 bis 400 Liter Wasser/ha als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung bis 14 Tage vor der Ernte und nach der Ernte spritzen. Maximal sind im Abstand von 14 Tagen zwei Behandlungen möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
- Zur Entfernung von Geiztrieben in Tabak im Freiland mit 6 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha vor oder nach dem Köpfen spritzen. Maximal sind im Abstand von 7 Tagen vier Behandlungen möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.