Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Onyx (Wirkstoff: Pyridat) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Sorghum-Hirse |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Onyx darf im Freilandanbau nach dem Auflaufen, Frühjahr in Sorghum-Hirse zur Bekämpfung Einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter eingesetzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Festlegung einer Wartezeit ist im Freilandanbau von Sorghum-Hirse durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.