Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Bandur (Wirkstoff: Aclonifen) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Tagetes erecta | Nutzung als Vorkultur zu Erdbeeren zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden, Nutzung als Vorkultur zu Zierpflanzen zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Bandur darf im Freilandanbau von Zierpflanzen in Tagetes erecta deren Verwendungszweck in der Nutzung als Vorkultur zu Erdbeeren zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden und/oder zur Nutzung als Vorkultur zu Zierpflanzen zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden vorgesehen ist. Das Mittel wird vor dem Auflaufen im Entwicklungsbereich der Schadorganismen in BBCH 00 bis 09 gespritzt. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,8 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Festlegung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.