Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Revystar (Wirkstoff: Mefentrifluconazole) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Schneeschimmel (Monographella nivalis) | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Revystar darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis zur Bekämpfung der o.a. genannten Pilzkrankheiten in der Erzeugung von Roll-/Fertigrasen gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 28 Tagen liegen. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Festlegung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.