Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt VERIMARK (Wirkstoff: Cyantraniliprole) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Eulenarten (Noctuidae), Erdbeerblütenstecher | Erdbeere |
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Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten (Noctuidae) | Buschbohne, Stangenbohne |
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Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten (Noctuidae) | Gurke, Zucchini |
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Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten (Noctuidae) | Melone, Wassermelone |
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Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten (Noctuidae), Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) | Aubergine, Tomate |
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Freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Weiße Fliegen, blattminierende Insekten, Eulenarten (Noctuidae), Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) | Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
VERIMARK darf in den genannten Kulturen gegen die jeweils spezifisch genannten Schaderreger eingesetzt werden. Dabei sind sämtliche kulturspezifischen Einsatzbedingungen und sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.