Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51 gilt für den Gewächshausanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Blattläuse | Himbeere, Brombeere |
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Blattläuse | Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teppeki darf im Gewächshausanbau der genannten Kulturen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 Tagen liegen. Die Aufwandmenge is für alle genannten Kulturen gleich und beträgt 0,14 kg/ha in maximal 1000 Liter Wasser/ha. Bei der Wartezeit im Gewächshausanbau wurden bei allen genannten Kulturen jeweils 3 Tage festgelegt.
Achtung: Weitere anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen wurden keine festgelegt. Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.