Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung in Hopfen nach Artikel 51
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Basamid Granulat (Wirkstoff: Dazomet) nachfolgende Zulassungserweiterung für die Gewächshausanwendung in den entsprechend genannten Kulturen ausgesprochen:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
Verticillium | Hopfen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Basamid Granulat darf vor dem Pflanzen im Freiland-Hopfenbau gestreut werden. Das ausgebrachte Granulat muss sofort eingearbeitet werden. Die Einarbeitung muss bis zu 20 cm Bodentiefe erfolgen. Nach der Frühjahrsanwendung muss die behandelte Fläche nach der Ausbringung mindestens 7 Wochen mit Plastikfolie abgedeckt werden. Nach der Herbstanwendung muss die behandelte Fläche mindestens 13 Wochen mit Plastikfolie abgedeckt werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 500 kg/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Eine Anwendung auf der selben Fläche darf nur alle 6 Jahre erfolgen!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.