Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung in Hopfen nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Basamid Granulat (Wirkstoff: Dazomet) nachfolgende Zulassungserweiterung für die Gewächshausanwendung in den entsprechend genannten Kulturen ausgesprochen:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
Verticillium | Hopfen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Basamid Granulat darf vor dem Pflanzen im Freiland-Hopfenbau gestreut werden. Das ausgebrachte Granulat muss sofort eingearbeitet werden. Die Einarbeitung muss bis zu 20 cm Bodentiefe erfolgen. Nach der Frühjahrsanwendung muss die behandelte Fläche nach der Ausbringung mindestens 7 Wochen mit Plastikfolie abgedeckt werden. Nach der Herbstanwendung muss die behandelte Fläche mindestens 13 Wochen mit Plastikfolie abgedeckt werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 500 kg/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Eine Anwendung auf der selben Fläche darf nur alle 6 Jahre erfolgen!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.