Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Tandus (Wirkstoff: Fluroxypyr) nachfolgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
Zweikeimblättrige Unkräuter | Laubholz, Nadelholz |
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Zweikeimblättrige Unkräuter | Miscanthus | Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke |
Zweikeimblättrige Unkräuter | Weiden-Arten | Verwendung als Arzneipflanze |
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.