Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 Serenade ASO (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 713) um folgende Anwendungsgebiete bzw. Anwendungen erweitert:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Pythium-Arten (Pythium spp.) | Zierpflanzen, Topfpflanzen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Serenade ASO darf in Topf- und Containerkulturen im Freiland- wie im Gewächshaus-Zierpflanzenbau bei Befallsgefahr nur zur Befallsminderung eingesetzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen diesen Behandlungen muss zwischen 21 bis 42 Tage betragen. Als Anwendungstechnik wurde das Gießen festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,8 ml/m² in 2 bis 6 Liter Wasser/m². Die Wartezeit im Gewächshaus- wie im Freilandanbau von Zier- und Topfpflanzen ist ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.