Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 Onyx (Wirkstoff: Pyridat) um folgendes Anwendungsgebiet bzw. um folgende Anwendung erweitert:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Baumschulgehölzpflanzen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Onyx darf im Freilandzierpflanzenbau nach dem Auflaufen, nach dem Pflanzen im BBCH-Entwicklungsbereich 10 bis 12 der o.a. definierten Schadorganismen und im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur ab BBCH 12 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit im Freilandanbau von Baumschulgehölzpflanzen ist ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.