Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) um folgendes Anwendungsgebiet erweitert. Das Insektizid Teppeki darf zur Anwendung gegen Blattläuse in Erdbeeren neben Gewächshaus nun auch im Freiland eingesetzt werden.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen, zu den kulturspezifischen Einsatzzeiten und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.