Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Hexythiazox 250 SC (Wirkstoff: Hexythiazox) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Spinnmilben | Himbeerartiges Beerenobst |
|
Johannisbeerartiges Beerenobst |
|
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Hexythiazox 250 SC darf zur Bekämpfung von Spinnmilben im Freilandanbau und im Gewächshausanbau von Himbeerartigem und Johannisbeerartigem Beerenobst ab dem Stadium der Kultur BBCH 91 bis BBCH 97 gespritzt werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Zeitpunkt nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen festgelegt. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Als maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr wurde jeweils 1 Behandlung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,32 Liter/ha in 600 bis 1200 l Wasser/ha. Im Freiland- ist - wie im Gewächshausanbau - die Wartezeit von „Himbeerartigem und Johannisbeerartigem“ Beerenobst ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.