Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) nachfolgende Zulassungserweiterung in nachfolgendem Anwendungsgebiet und in den entsprechend genannten Kulturen:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Pilzliche Blattfleckenerreger | Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Cuprozin progress darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis zur Bekämpfung von Pilzlichen Blattfleckenerregern im Freiland-Gemüseanbau von Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber im Stadium der genannten Kulturen ab BBCH 16 gespritzt werden. Als maximale Zahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurden jeweils 4 Behandlungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Die Aufwandmenge beträgt 2,0 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Wartezeiten Bleichsellerie, Gemüsefenchel und Rhabarber wurde auf jeweils 7 Tage festgesetzt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.