Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Spruzit Schädlingsfrei (Wirkstoffe: Rapsöl + Pyrethrine) nachfolgende Zulassungserweiterung für die Freilandanwendungen in den entsprechend genannten Kulturen ausgesprochen:
Anwendung | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
024780-00/08-001 | Saugende Insekten, Beißende Insekten | Blumenkohle |
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024780-00/08-002 | Saugende Insekten, Beißende Insekten | Rosenkohl |
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Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.