Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.09.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Alginure Bio Schutz (Wirkstoffe: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)) folgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurde:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Anwendungsnummer(n) |
Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | Zierpflanzen | 007839-00/16-001, 007839-00/16-002, 007839-00/16-003, 007839-00/16-004, 007839-00/16-005, 007839-00/16-006 |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Alginure Bio Schutz darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Profizierpflanzenanbau in Container- und in Topfkulturen im Gewächshaus gegen Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) im BBCH-Stadium der Kultur ab BBCH 11 gegossen werden. Die festgesetzte Aufwandmenge beträgt 16 Liter/ha in 30000 bis 60000 Liter Wasser/ha.
Als maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die o.g. Kultur bzw. je Jahr wurde jeweils 1 Behandlung festgelegt. In Gewächshaus-Container- und Topfkulturen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.