Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 im Zierpflanzenbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Medax Top (Wirkstoff: Mepiquat und Prohexadion) nachfolgende Zulassungserweiterung für die Gewächshausanwendung in den entsprechend genannten Kulturen ausgesprochen:
Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
025620-00/06-001, 025620-00/06-002, 025620-00/06-003, 025620-00/06-004 | Stauchen | Zierpflanzen |
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Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.