Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Produkt Venzar 500SC (Wirkstoff: Lenacil) folgende zusätzliche Anwendung ausgesprochen:
Venzar 500SC darf ab sofort mit 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Erdbeere eingesetzt werden. Maximal sind im Splittingverfahren zwei Behandlungen in nachfolgenden Erdbeeranlagen möglich. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Abstand von 5 bis 7 Tagen eingehalten werden.
- In nicht im Ertrag stehenden Anlagen im Pflanzjahr nach dem Pflanzen.
- In Ertragsanlagen nach der Ernte und zum Abschluss des vegetativen Wachstums im Sommer.
- In der Vermehrung nach dem Pflanzen.
Wartezeit: F.
Achtung: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März (NW800). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss bei Anwendung von 1,0 l/ha und auch im Splittingverfahren ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein (NW706).