Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen und Verlängerungen bestehender Zulassungen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2022
Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51
Die Zulassung von Amistar Gold (Wirkstoffe: Difenoconazol + Azoxystrobin) wurde um folgende Anwendungen erweitert:
- Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule sowie Weißstängeligkeit (Sclerotinia) in Sommerraps und Senf (nur Samenverwendung) mit 1 l/ha in 200 bzw. 300 bis 400 l Wasser/ha spritzen. Maximal zwei Behandlungen im Jahr. Wartezeit: F.
- Gegen Leinrost, Echte Mehltaupilze und Alternaria-Arten in Lein mit 1 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha bis Blühbeginn spritzen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Simba 100 SC | Mesotrione | 31.05.2023 |
Artus, InnoProtect Artus | Carfentrazone + Metsulfuron | 30.06.2023 |
Peak | Prosulfuron | 30.06.2023 |
Picona | Pendimethalin + Picolinafen | 30.06.2023 |
Flint | Trifloyxystrobin | 30.06.2023 |