Pflanzenschutzmittel – Gemüsebauern atmen auf: Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.08.2021
Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) hat folgende neue Anwendungsgebiete zur Pillierung von Saatgut gegen Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) erhalten:
- In Speisezwiebeln im Freiland, Nutzung als Trockenzwiebel, mit 62,5 ml pro Einheit Saatgut. Maximal 218,75 ml/ha (entsprechend maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha).
- In Schalotten im Freiland mit 25 ml pro Einheit Saatgut. Maximal 500 ml/ha (entsprechend maximal 20 Einheiten Saatgut/ha).
- In Winterheckenzwiebeln im Freiland mit 25 ml pro Einheit Saatgut. Maximal 400 ml/ha (entsprechend maximal 16 Einheiten Saatgut/ha).
- In Möhren im Freiland mit 250 ml pro Einheit Saatgut. Maximaler Mittelaufwand 500 ml/ha (entsprechend maximal 2 Einheiten Saatgut/ha).
- In Pastinaken und Porree im Freiland mit 25 ml pro Einheit Saatgut. Maximaler Mittelaufwand 75 ml/ha (entsprechend maximal 3 Einheiten Saatgut/ha).
Es wurde folgende Anwendungsbestimmung erteilt:
- NH685: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur mit mechanischen Sägeräten erfolgen."