Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel von „Goal“ widerrufen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.