Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel von „Goal“ widerrufen
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Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.