Pflanzenschutzmittel – Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen
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Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen für den Parallelhandel für die folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen:
024675-00/115 | LAMBADA | 20.12.2022 |
005958-00/043 | Pendulum | 12.05.2023 |
Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit den angegebenen GP-Nummern.
Achtung: Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.