Pflanzenschutzmittel – Glyphosat bis 15.12.2023 verlängert
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.12.2022
Die betroffenen Hersteller haben rechtzeitig einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat gestellt. Mit der erneuten Bewertung dieses Wirkstoffes wurden Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden beauftragt. Die vier Mitgliedstaaten legten am 15. Juni 2021 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihren Bewertungsbericht vor. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte bereits im Mai erklärt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist.
Am 10. Mai 2022 teilten die EFSA und die ECHA der Kommission mit, dass sich Ihre Risikobewertung für Glyphosat verzögern und voraussichtlich nicht vor Juli 2023 fertiggestellt wird. Dies bedeutet, dass vor dem Ablauf der aktuellen Genehmigung am 15. Dezember 2022 keine Entscheidung über die Zukunft von Glyphosat gefasst werden kann.
Da sich die Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat aus Gründen verzögert hat, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2364 die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 verlängert.