Pflanzenschutzmittel – Hinweise zur Zulassung von Vertimec Pro
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.12.2022
Der Wirkstoff Abamectin wird voraussichtlich zum 01. April 2023 erneut genehmigt, jedoch nur für die Anwendung im Gewächshaus. Das hat zur Folge, dass die Zulassung von Vertimec PRO (Wirkstoff: Abamectin) am 31. Dezember 2023 endet. Es wurde auch kein Antrag auf erneute Zulassung gestellt.
Deshalb ist mit einem Widerruf der Tauchanwendung in Erdbeeren im Freiland bis 31. März 2023 zu rechnen.
Zudem werden voraussichtlich im März 2023 die Rückstandshöchstgehalte für Abamectin in Kopfsalat, Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis, Patisson, Gemüsepaprika und Tomate ohne Übergangsfristen abgesenkt. Damit die neuen Rückstandshöchstgehalte eingehalten werden, müssen die Anwendungen in diesen Kulturen zeitnah widerrufen werden.
Die Anwendungen im Gewächshaus gegen Spinnmilben in Aubergine, Minierfliegen in Moschus-Kürbis und Riesenkürbis, Minierfliegen in Rettich und Radieschen, Spinnmilben und Minierfliegen in Stangenbohne sowie Spinnmilben und Gallmilben in Brombeere und Himbeere bleiben voraussichtlich bis zum Ende der Zulassung am 31.12.2023 bestehen. Es ist mit einer Abverkaufsfrist bis 30.06.2024 und einer Aufbrauchfrist bis 30.06.2025 zu rechnen.