Pflanzenschutzmittel - Neue Anwendungsbestimmung zur Reduktion der maximalen Aufwandmenge für alle Terbuthylazin-haltigen Mittel
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 16.09.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Terbuthylazin bis zum 14. Dezember 2021 ändern. Bei allen Mitteln wird eine Anwendungsbestimmung zur Reduktion der maximalen Aufwandmenge auf Mittelebene vergeben.
Die Änderungen im Einzelnen:
Für alle derzeit zugelassenen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmittel wird bis spätestens 14. Dezember 2021 die Anwendungsbestimmung NG362 zur Eingrenzung der maximalen Aufwandmenge von Terbuthylazin in einem Dreijahreszeitraum auf Mittelebene erteilt werden.
Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen:
Zulassungsnummer | Mittel |
005692-00 | Calaris |
005692-60 | InnoProtect Calaris |
005692-61 | Click Pro |
006380-00 | Spectrum Gold |
007149-00 | Aspect |
024613-00 | Gardo Gold |
024613-60 | Primagram Gold |
025496-00 | Successor |
Die Anwendungsbestimmung NG362 hat folgenden Wortlaut:
NG362: Mit diesen und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.
Achtung: Pflanzenschutzmittel, die sich noch mit der alten Etikettierung beim Anwender befinden, dürfen ab Wirksamkeit der entsprechenden Änderungsbescheide nur noch gemäß der geänderten Zulassung angewendet werden. Es ist zu beachten, dass bei Anwendungsbestimmungen, die eine Einschränkung der Anwendung innerhalb eines Zeitraums beschreiben, auch zurückliegende Zeiträume zu berücksichtigen sind. Der Dreijahreszeitraum beginnt somit nicht erst mit dem Wirksamwerden der neu erteilten Anwendungsbestimmung. Der Anwender muss prüfen, ob in vorherigen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin angewendet wurde. Falls dies der Fall ist, ist die Anwendung im aktuellen Jahr unzulässig. Die in den Vorjahren durchgeführten Anwendungen sind legal und bleiben es, wenn entsprechende Zulassungen existierten und die Anwendungsbestimmung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erteilt war.