Pflanzenschutzmittel – Neue Möglichkeiten durch Zulassungserweiterungen nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.02.2021
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, teilt mit, dass das Produkt Mateno Duo (Wirkstoffe: Aclonifen + Diflufenican) vom BVL folgende weitere Anwendungsgebiete erhalten hat:
Das Mittel ist jetzt zusätzlich in Winterhartweizen im Herbst gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 0,35 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha nach dem Auflaufen sowie gegen Gemeinen Windhalm, Einjähriges Rispengras und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 0,7 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen zugelassen. Maximal ist eine Anwendung möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt.
Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Mit 0,35 Liter/ha sind bei 50% - 20m, 75% - 10m und 90% - 5m, mit 0,7 Liter/ha bei 75% - 20m und 90% - 10m Abstand einzuhalten. (NW607-1). Bei der Anwendung mit dem höheren Aufwand muss zudem zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Die Zulassung von Bandur (Wirkstoff: Aclonifen) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen Acker-Fuchsschwanz, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras in Knollensellerie (auch Nutzung als Bundsellerie) im Freiland mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha nach dem Pflanzen gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 60 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.