Pflanzenschutzmittel – Neue Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass das Produkt Rampart mit dem Wirkstoff Penthiopyrad neu zugelassen wurde. Das Mittel kann mit dieser Zulassung in der Bekämpfung von Rhizoctonia solani in Futterrübe eingesetzt werden.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von Rampart darf im Freiland in Form einer Saatgutbehandlung zur Befallsminderung vor der Saat also im BBCH-Stadium „00“ der Kultur eingesetzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 32 ml pro Einheit Saatgut. Als maximaler Mittelaufwand wurden 48 ml/ha (entsprechend maximal 1,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn)) festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.