Pflanzenschutzmittel – NG301 - Liste der Gebiete aktualisiert
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.02.2023
Die aktualisierte Liste führt vier Gebiete auf, für die die Anwendungsbestimmung NG301-1 gilt.
Aktuell gilt die Beschränkung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metazachlor (vor allem im Rapsanbau angewandt) und S-Metolachlor (vor allem in Maisanbau angewandt). Für diese Pflanzenschutzmittel erteilt das BVL für ausgewiesene Gebiete eine Anwendungsbestimmung mit folgendem Wortlaut: „Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden "(Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018. BAnz AT 16.02.2018 B3) in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301)." Dort sind auch Karten der betroffenen Gebiete hinterlegt. Baden-Württemberg ist hier nicht genannt.
Ausgangsbasis: Aus Gründen des vorsorgenden Trinkwasserschutzes untersagt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in einigen Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung. In den gelisteten Gebieten wurden Rückstände von nicht relevanten Metaboliten verschiedener herbizider Wirkstoffe oberhalb des relevanten Leitwertes bestimmt.