Pflanzenschutzmittel – Nicht nur der ökologische Kartoffelanbau bekommt neue Möglichkeiten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.05.2021
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen vom 18. Mai bis zum 14. September 2021 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal 4 Anwendungen mit 2,5 l/ha im Abstand von mindestens 7 Tage möglich. Wartezeit 4 Tage.
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist gegen die Hopfenblattlaus in Hopfen vom 20. Mai bis zum 16. September 2021 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bzw. nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,5 l/ha in maximal 3.000 l/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal 1 Behandlung ab 10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Ende des Längenwachstums (BBCH 31-39) zulässig. Wartezeit: 14 Tage.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erhält eine Zulassung gegen Thripse in Speisezwiebeln, Nutzung als Bundzwiebeln, im Freiland vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701). Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364). Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole (NG365). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
Neue Zulassung
Mit Signal 300 ES (Wirkstoff: Cypermethrin) steht wieder ein insektizides Beizmittel gegen Brachfliegen und Drahtwürmer in Winterweizen und Wintergerste zur Verfügung. Das Mittel kann mit 200 ml/dt Saatgut, maximaler Mittelaufwand 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut/ha) zur Anwendung kommen.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT699-1). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).