Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung in Feldsalat
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.02.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat PROMAN mit dem Wirkstoff Metobromuron zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Gemüseanbau beschränkt.
Die Zulassung von PROMAN wird für die Zeit vom 20. Februar 2019 bis zum 19. Juni 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1200 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 1200 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freiland und im Gewächshaus vor dem Auflaufen, bis unmittelbar nach der Saat und bis BBCH 12 der Unkräuter bzw. BBCH 05 der Kultur gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit nach der Ausbringung des Mittels wurde auf 42 Tage im Freiland und auf 60 Tage im Gewächshaus festgesetzt.
Achtung
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Hinweis
Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.