Pflanzenschutzmittel – Pflanzenschäden möglich!

In der Mitte erfolgte keine Behandlung mit Zako, während rechts und links mit Zako behandelt wurde. Sonnenblumen auf behandelten Flächen weisen Pflanzenausfälle bis über 70% auf und stellen im Regelfall einen wirtschaftlichen Totalschaden dar.
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2023
Das Labor des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei der Untersuchung einer vom Pflanzenschutzdienst NRW entnommenen Verdachtsprobe des Parallelhandel-Mittels Zako (GP-Nummer: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216, Herstellungsdatum: FEB/2023) Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt.
Der eigentlich darin enthaltene Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und Metribuzin. Der Wirkstoff Atrazin ist in der EU nicht genehmigt. Gebinde mit dieser Chargennummer dürfen nicht in Verkehr gebracht und angewendet werden, da sie nicht von der Zulassung abgedeckt sind.
Bei einer Anwendung des Mittels mit der genannten Charge können Pflanzenschäden auftreten. Bestände des Mittels mit der genannten Chargennummer sollten dem zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Kulturpflanzenschäden sollten ebenfalls an den Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.