Pflanzenschutzmittel – Scala-Einsatz im Gemüsebau möglich
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 27.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für Scala (Wirkstoff: Pyrim021ethanil) Zulassungserweiterungen ausgesprochen. Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis darf das Produkt jetzt auch – unter Beachtung des benannten Verwendungszweckes - in nachfolgenden Kulturen gespritzt werden:
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Möhrenschwärze (Alternaria dauci) | Möhre |
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Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) | Porree |
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Botrytis cinerea | Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Verwendung mit Schale; auch bei Arten und Sorten mit normalerweise ungenießbarer Schale bei vorzeitiger Ernte |
Gurke, Zucchini, Patisson |
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Botrytis squamosa | Speisezwiebel |
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Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.