Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der „BANK“- Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Dezember 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Hinweis: Andere Anwendungen des genannten Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.