Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung bei Butisan
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.09.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Zul.-Nr.: 043401-00) mit dem Wirkstoff Metazachlor hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Gewächshaus. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Anwendungsnummer |
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut) | Rettich, Radieschen | 043401-00/01-014 |
Achtung: Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60).
Hintergrund: Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.