Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von KINVARA
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 12. Mai 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels KINVARA für die Anwendung gegen stumpfblättrigen Ampfer auf Wiesen und Weiden widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.