Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von SpinTor
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () hat am 9. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad für die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien widerrufen. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Begründung: Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Spinosad wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2022/1406 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte für einige Kulturen abgesenkt. Diese Rückstandshöchstgehalte können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o.g. Anwendungen widerrufen.
Hinweis: Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.