Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von Vertimec Pro
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 20. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00) mit dem Wirkstoff Abamectin für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen.
Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig:
Kultur | Schadorganismus |
Gurke | Spinnmilben |
Tomate | Spinnmilben |
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Spinnmilben |
Zucchini | Spinnmilben |
Tomate | Tomatenrostmilbe (Aculops lycopersici) |
Tomate | Gallmilben |
Erdbeere | Spinnmilben |
Erdbeere | Erdbeermilbe |
Erdbeere | Thripse |
Tomate | Minierfliegen |
Kopfsalat | Minierfliegen |
Gurke, Patisson, Zucchini | Minierfliegen |
Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis | Minierfliegen |
Begründung: Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Abamectin wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Im Verordnungsentwurf SANTE/11316/2021 der Europäischen Kommission ist vorgesehen, die Rückstandshöchstgehalte für einige Kulturen herabzusetzen. Diese Rückstandshöchstgehalte können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o.g. Anwendungen widerrufen.
Hinweis: Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.