Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf von SpinTor gegen Minierfliegen und Thripse im Gewächshaus!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.01.2023
Der Rückstandshöchstgehalt von Spinosad wurde mit der Verordnung (EU) 2022/1406 in Salate und Endivien abgesenkt. Dieser neue Höchstgehalt kann bei Anwendungen im Gewächshaus nicht sicher eingehalten werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 9. Dezember 2022 die Zulassung von SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) für die Anwendung gegen Minierfliegen und Thrips spp. in Salate und Endivien im Gewächshaus widerrufen. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.