Pflanzenschutzmittel – Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete: Einsatz von Fusilade Max in Sommergerste, Hafer, Weizen möglich
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 06.03.2022
Heute informiert die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen, dass nach dem Wegfall von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, der LBV eine Ausnahmegenehmigung für Fusilade Max zur Vorsaatanwendung vor Sommergetreide beim LTZ gestellt hat. Dieser Antrag wurde jetzt positiv beschieden. Die Genehmigung ist gültig ab 02.03.2022 und befristet bis 31.12.2024, gilt ausschließlich für die in Baden-Württemberg liegenden Flächen der antragstellenden Betriebe und kann jederzeit widerrufen werden.
Ab sofort darf vor der Aussaat von Sommergetreide auf Flächen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten vorhandenes Ausfallgetreide und auch Gräserbesatz mit 1,0 Liter/ha Fusilade Max bekämpft werden.