Pflanzenschutzmittel – Wichtige Fachinformationen im Rahmen der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.11.2021
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Änderungsbescheid für das Maisherbizid PEAK übergeben und die Zulassung für das Insektizid EVURE verlängert hat.
Mit dem Änderungsbescheid des BVL wurde die für das Maisherbizid PEAK (Wirkstoff: Prosulfuron 750 g/Liter) bisher festgelegte Anwendungsbestimmung NG355: „Mit diesen und anderen Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden“ nicht mehr festgesetzt. Das heißt, dass PEAK - das sich durch eine sichere Wirkung gegen größere Unkräuter und durch starke Blattwirkung auszeichnet - künftig jährlich eingesetzt werden darf.
Hinweis: Die Streichung der Anwendungsbestimmung NG355 gilt auch für die Prosulfuron-haltigen Maisherbizide CASPER und DINIRO
Die bestehende Zulassung für das in vielen Kulturen einsetzbare Insektizid EVURE wurde vom BVL bis zum 31. August 2024 verlängert. Das Produktprofil von EVURE sowie die aktuell geltenden Anwendungsbestimmungen wurden nicht verändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind bei beiden genannten Produkten sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.