Pflanzenschutzmittel – Wichtige Wirkstoffverlängerungen ausgesprochen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.12.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Mildicut | Cyazofamid | 28.02.2021 |
Glyfos Supreme u.a. | Glyphosat | 15.12.2021 |
Glyfos TF Classic u.a. | Glyphosat | 15.12.2021 |
Plantaclean 450 Premium u.a. | Glyphosat | 15.12.2021 |
Plantaclean Label XL u.a. | Glyphosat | 15.12.2021 |
Arigo | Rimsulfuron+Nicosulfuron+Mesotrione | 31.03.2022 |
BeFlex | Beflubutamid | 31.07.2022 |
Embrelia | Difenoconazol+Isopyrazam | 31.12.2022 |
Kurzmeldung in Ergänzung der bereits in der vergangenen Woche erfolgten Mitteilung: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 17. März 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Bromoxynil enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht erneuert wurde. Betroffen sind z. B. die folgenden Pflanzenschutzmittel: B 235, Bo 235, Bromotril 225 EC, Buctril, Caracho 235, Certrol B, Profi Bromo 235, UP BMX, Nagano, Zeagran ultimate. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die oben genannte Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich z. B. um folgende Pflanzenschutzmittel: Curol B, Xinca