Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung des Saatgutbehandlungsmittels EfA
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.08.2021
Die Genehmigung des Wirkstoffes Triazoxid endet durch Zeitablauf. Deshalb widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 30. September 2021 die Zulassung von EfA (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Prothioconazol + Tebuconazol + Triazoxid). Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022, die Aufbrauchfrist endet am 30. März 2023.
Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste des Mittels und damit behandeltes Saatgut entsorgungspflichtig.