Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von alpha-Cypermethrin
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.10.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 7. Dezember 2021 die Zulassung des den Wirkstoff alpha-Cypermethrin enthaltenden Pflanzenschutzmittels Fastac ME. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für diesen Wirkstoff widerrufen wurde.
Mit dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 7. Juni 2022 und Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022. Die Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Achtung: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Unabhängig vom o.a. Widerruf endet für einige Pflanzenschutzmittel die Zulassung durch Zeitablauf ebenfalls am 7. Dezember 2021. Ein entsprechender Widerruf ist daher in diesen Fällen nicht notwendig. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
- ALFATAC 10 EC
- FASTHRIN 10 EC
Auch für diese Pflanzenschutzmittel gelten die o. g. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie die Entsorgungspflicht.